Mit der Konformitätserklärung wird von den Fachbetrieben bescheinigt, dass die elektrische Installation nach anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert und instand gehalten ist.
Der Netzbetreiber (Liechtensteinische Kraftwerke) ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Eingang der Konformitätserklärungen zu überwachen, zu dokumentieren und Elektroinstallationen stichprobenweise zu kontrollieren.
Eigentümer, Vermieter und Liegenschaftsverwalter sind verantwortlich, dass für eine elektrische Installation, die bei Inkrafttreten der Niederspannungs-Installationsverordnung NIV (2007) bereits erstellt war, spätestens bis 2022 eine Konformitätserklärung von einem Fachbetrieb ausgestellt wird.
Aus Gründen Ihrer Sicherheit raten die Fachbetriebe, mit der Überprüfung der Konformität nicht unnötig zuzuwarten.