Als Mieter oder Nutzer betreiben Sie eine elektrische Installation, die Eigentum eines Dritten ist. Stellen Sie Mängel an der elektrischen Installation fest, müssen Sie diese unmittelbar dem Eigentümer melden und die Behebung der Mängel veranlassen.
Mieter haben ein Anrecht auf eine sichere elektrische Installation. Verlangen Sie vom Vermieter den Nachweis zur Konformität (Konformitätserklärung).