Sie sind dafür verantwortlich, dass die elektrischen Installationen nach anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Die elektrische Installation darf weder Personen noch Sachen gefährden.
Auf Verlangen eines Kontrollorgans müssen Sie die Konformitätserklärung vorweisen können. Die Konformitätserklärung, das Installationsschema, Installationspläne, Betriebsanleitungen sind während der ganzen Lebensdauer der elektrischen Installation aufzubewahren. Diese wurden Ihnen vom Ersteller der elektrischen Installation ausgehändigt.
Mängel an der elektrischen Installation sind unverzüglich von einem Fachbetrieb beheben zu lassen.
Vermieter sind verpflichtet, die elektrische Installation des vermieteten Objekts stets in gutem Zustand im Sinne der Konformität zu halten. Es geht vor allem darum, vom Vormieter möglicherweise verursachte Mängel zu erkennen und zu beheben.
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